Bei der Immobilienentwicklung dauert es von der Grundstückssuche bis zur Realisierung des Gebäudes lange, aber es ist wichtig, dass der Investor von Anfang an rechtliche Unterstützung erhält, damit das Projekt möglichst reibungslos realisiert werden kann. 

Unsere Kanzlei ist in der Lage, diese Unterstützung auf der Grundlage einer in langjähriger Praxis entwickelten Praxis zu leisten. Nicht zu vernachlässigen ist, dass der Rechtsanwalt über die technischen Grundkenntnisse verfügt, um zu verstehen, worauf sich die Bestimmungen von Bauverträgen beziehen. In den meisten Fällen müssen die möglichen Bedürfnisse der Eigentümer der Nachbargrundstücke (Sonneneinstrahlung, Sichtschutz, Panorama) beim Kauf oder der Planung des Grundstücks oder des Abrissobjekts berücksichtigt und die Planungsaspekte nach Möglichkeit entsprechend angepasst werden.

Vor Baubeginn sind die Vertragsbedingungen für Planung, Generalunternehmer, Subunternehmer und Kaufverträge sorgfältig zu erstellen, was die Kenntnis der kritischen Punkte und Schwerpunkte der jeweiligen Verträge voraussetzt. 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind die vertraglichen Pflichten dieser Parteien (Datenbereitstellung, Umsetzung technischer Inhalte) die Folgen des Vertragsbruchs, sowie Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts (Bezugserlaubnis, Bauanzeige, Eröffnung von Sub -Kaution, Garantie).

All dies bildet eine komplexe Einheit, bei der eine gründliche praktische Kenntnis der Anlageprozesse eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist. Unsere Kanzlei kann Sie dabei umfassend unterstützen.

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